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Mit der Ernte 2004 ist auch für
Landwirte/Produzenten die Richtlinie zur Lebensmittelsicherheit und
damit die Rückverfolgbarkeit in Kraft getreten(1.1.2005). Jeder Landwirt sollte
daher zur eigenen Sicherheit Rückstellmuster aus der Ernte bzw. bei
Auslieferung aus dem Eigenlager nehmen und aufbewahren, um bei etwaigen
Rückfragen den Unschuldsbeweis antreten zu können.
Auch die Dokumentation der einzelnen Schritte bei der Getreidelagerung
auf dem eigenen Hof ist Ziel führend und sollte für jeden Betrieb zur
Selbstverständlichkeit werden. Besonderes Augenmerk ist der
Gesunderhaltung des Erntegutes zu schenken.
Sie haben ein Eigenlager von mindestens 50 Tonnen, können LKW und/oder
Bahn/Waggon verladen und wollen Ihr Getreide zu einem späteren Zeitpunkt
vermarkten?
Wir erstellen gerne ein Angebot! |